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Suchtstoffe > Ecstasy
 

Substanz | Ecstasy, auch XTC, Adam, E, Teil oder Pille genannt, ist eine synthetische Substanz mit der chemischer Bezeichnung MDMA (3,4-Methylendioxy-N-Methylamphetamin). Ecstasy gibt es als Tabletten, als Kapseln oder als Pulver.
Auf dem „Markt“ wird Ecstasy meist in Tablettenform angeboten, wobei die Reinheit und Konzentration unter den einzelnen Tabletten schwankt. Wegen seiner stimulierenden Wirkung ist Ecstasy schon seit Ende 1980er Jahre als Party- und Tanzdroge ungemein populär.

Konsumformen | Ecstasy wird oral eingenommen.

Wirkung | Die Wirkung setzt nach 20 bis 60 Minuten ein und dauert ca. 2 bis 5 Stunden an.
körperlich: Anfangs stellt sich großes Kribbeln im ganzen Körper ein. Gelegentlich wird dieses Gefühl durch Steifheit in den Armen, Beinen und Kinnbacken begleitet. Der Mund wird trocken, Pupillen erweitern sich. Das Herz schlägt schneller.
Wenn die Hauptwirkung einsetzt fühlt man sich entspannt und „weich“. Die Wahrnehmung wird intensiviert und die Kommunikationsfähigkeit gesteigert. Die Wirkung wird von einem Glücksgefühl begleitet. Nach dem Abklingen der Wirkung fühlt man sich müde und depressiv.

mögliche Nebenwirkungen |
akut: Mögliche Nebenwirkungen sind Übelkeit, Durchfall, Anstieg des Blutdrucks, Schweißausbrüche, große Pupillen und eine angespannte Kiefermuskulatur mit „Zähnemalen“. Generell werden Durst, Hunger und Erschöpfungsgefühle überdeckt. Ecstasy bewirkt einen Anstieg der Körpertemperatur. Dies kann ein Austrocknen des Körpers und eine Überlastung des Kreislaufs bewirken.
bei Überdosierung: Eine Überdosierung kann zu schwerwiegenden Leber-, Nieren-, Hirnschädigungen führen. Auftretende Symptome sind Herzklopfen, Muskelkrämpfe, Lähmungserscheinungen, Übelkeit, Erbrechen, Panik und Halluzinationen. In Extremfällen kann Ecstasykonsum zu Tode führen.
chronisch: Über die Folgen häufiger und dauerhafter Einnahme liegen noch keine gesicherte Erkenntnisse vor. Es wird vermutet, dass bei chronischem Gebrauch Schädigungen von Teilen des Gehirns auftreten. Die Tatsache, dass sich depressive Gefühle nach der Drogenwirkung einstellen, ist ein Hinweis hierauf. Die Unumkehrbarkeit von Gehirnschädigungen ist wissenschaftlich umstritten.
Körperliche Abhängigkeit stellt sich nicht ein. Das psychische Abhängigkeitspotenzial wird von Konsumenten selbst dagegen als hoch eingeschätzt.

Wechselwirkungen |
Ecstasy und Alkohol: trocknet den Körper aus, belastet verstärkt Nieren und Leber. Diese Kombination führt schnell zu Überschätzung und Leichtsinn.
Ecstasy und Cannabis: Cannabis kann die Ecstasywirkung dämpfen, aber auch entgegengesetzte Effekte haben.
Ecstasy und Kokain: gegensätzlich-wechselhafte emotionale Wirkung; hohes Kreislauf-Risiko.
Ecstasy und LSD: die halluzinogene Wirkung wird wesentlich verstärkt, kann aber auch ins völlig Unkontrollierbare abdriften.
Ecstasy und Speed: Speed hebt die einfühlsame Ecstasywirkung auf.
Mischkonsum von Ecstasy und anderen Drogen ist nicht empfehlenswert, da er nicht nur gesundheitsschädlich ist, sondern auch die positive Wirkung von Ecstasy mindert.

Safer Use | Bei ungetesteten Tabletten sollte die Dosis anfangs niedrig (1/4 Tablette) gehalten werden, da meist unklar ist, welcher bzw. wieviel Wirkstoff enthalten ist. Nach Einnahme von Ecstasy viel trinken (keinen Alkohol!), auch wenn Du keinen Durst verspürst!
Kein Konsum in der Schwangerschaft!
Ecstasy sollte nicht eingenommen werden bei Herz- oder Gefäßkrankheiten, bei Diabetes, bei Leber- und Nierenerkrankungen, bei Epilepsie sowie bei Schwangerschaft. Generell sollte auf die Einnahme verzichtet werden, wenn sonst irgendwelche Medikamente genommen werden. Besonders riskant ist die Einnahme zusammen mit Antidepressiva des Typs MAO-Blocker; diese Kombination schädigt das Nervensystem.
Wenn du dich entschieden hast Ecstasy zu nehmen, tu es bewusst und passe darauf auf, dass die äußere Umgebung, der innere Zustand und die Erwartungen an die Wirkung zusammenpassen. Wenn du dich aber ängstlich, gestresst oder beunruhigt fühlst, ist es nicht ratsam die Droge einzunehmen.

rechtliche Aspekte | Ecstasy unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Erwerb, Besitz und Handel sind daher strafbar. Das führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Ecstasy ist verboten.
Nachweisbarkeit: im Blut wenige Stunden, im Urin ca. 24 Stunden.

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