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Substanz
| Ecstasy, auch XTC, Adam, E, Teil oder Pille genannt, ist eine synthetische
Substanz mit der chemischer Bezeichnung MDMA (3,4-Methylendioxy-N-Methylamphetamin).
Ecstasy gibt es als Tabletten, als Kapseln oder als Pulver.
Auf dem „Markt“ wird Ecstasy meist in Tablettenform angeboten,
wobei die Reinheit und Konzentration unter den einzelnen Tabletten schwankt.
Wegen seiner stimulierenden Wirkung ist Ecstasy schon seit Ende 1980er
Jahre als Party- und Tanzdroge ungemein populär.
Konsumformen | Ecstasy wird oral eingenommen.
Wirkung | Die Wirkung setzt nach 20 bis 60 Minuten ein
und dauert ca. 2 bis 5 Stunden an.
körperlich: Anfangs stellt sich großes Kribbeln im
ganzen Körper ein. Gelegentlich wird dieses Gefühl durch Steifheit
in den Armen, Beinen und Kinnbacken begleitet. Der Mund wird trocken,
Pupillen erweitern sich. Das Herz schlägt schneller.
Wenn die Hauptwirkung einsetzt fühlt man sich entspannt und „weich“.
Die Wahrnehmung wird intensiviert und die Kommunikationsfähigkeit
gesteigert. Die Wirkung wird von einem Glücksgefühl begleitet.
Nach dem Abklingen der Wirkung fühlt man sich müde und depressiv.
mögliche Nebenwirkungen
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akut: Mögliche Nebenwirkungen sind Übelkeit, Durchfall,
Anstieg des Blutdrucks, Schweißausbrüche, große Pupillen
und eine angespannte Kiefermuskulatur mit „Zähnemalen“.
Generell werden Durst, Hunger und Erschöpfungsgefühle überdeckt.
Ecstasy bewirkt einen Anstieg der Körpertemperatur. Dies kann ein
Austrocknen des Körpers und eine Überlastung des Kreislaufs
bewirken.
bei Überdosierung: Eine Überdosierung kann zu schwerwiegenden
Leber-, Nieren-, Hirnschädigungen führen. Auftretende Symptome
sind Herzklopfen, Muskelkrämpfe, Lähmungserscheinungen, Übelkeit,
Erbrechen, Panik und Halluzinationen. In Extremfällen kann Ecstasykonsum
zu Tode führen.
chronisch: Über die Folgen häufiger und dauerhafter
Einnahme liegen noch keine gesicherte Erkenntnisse vor. Es wird vermutet,
dass bei chronischem Gebrauch Schädigungen von Teilen des Gehirns
auftreten. Die Tatsache, dass sich depressive Gefühle nach der Drogenwirkung
einstellen, ist ein Hinweis hierauf. Die Unumkehrbarkeit von Gehirnschädigungen
ist wissenschaftlich umstritten.
Körperliche Abhängigkeit stellt sich nicht ein. Das psychische
Abhängigkeitspotenzial wird von Konsumenten selbst dagegen als hoch
eingeschätzt.
Wechselwirkungen |
Ecstasy und Alkohol: trocknet den Körper aus, belastet verstärkt
Nieren und Leber. Diese Kombination führt schnell zu Überschätzung
und Leichtsinn.
Ecstasy und Cannabis: Cannabis kann die Ecstasywirkung dämpfen, aber
auch entgegengesetzte Effekte haben.
Ecstasy und Kokain: gegensätzlich-wechselhafte emotionale Wirkung;
hohes Kreislauf-Risiko.
Ecstasy und LSD: die halluzinogene Wirkung wird wesentlich verstärkt,
kann aber auch ins völlig Unkontrollierbare abdriften.
Ecstasy und Speed: Speed hebt die einfühlsame Ecstasywirkung auf.
Mischkonsum von Ecstasy und anderen Drogen ist nicht empfehlenswert, da
er nicht nur gesundheitsschädlich ist, sondern auch die positive
Wirkung von Ecstasy mindert.
Safer Use | Bei ungetesteten
Tabletten sollte die Dosis anfangs niedrig (1/4 Tablette) gehalten werden,
da meist unklar ist, welcher bzw. wieviel Wirkstoff enthalten ist. Nach
Einnahme von Ecstasy viel trinken (keinen Alkohol!), auch wenn Du keinen
Durst verspürst!
Kein Konsum in der Schwangerschaft!
Ecstasy sollte nicht eingenommen werden bei Herz- oder Gefäßkrankheiten,
bei Diabetes, bei Leber- und Nierenerkrankungen, bei Epilepsie sowie bei
Schwangerschaft. Generell sollte auf die Einnahme verzichtet werden, wenn
sonst irgendwelche Medikamente genommen werden. Besonders riskant ist
die Einnahme zusammen mit Antidepressiva des Typs MAO-Blocker; diese Kombination
schädigt das Nervensystem.
Wenn du dich entschieden hast Ecstasy zu nehmen, tu es bewusst und passe
darauf auf, dass die äußere Umgebung, der innere Zustand und
die Erwartungen an die Wirkung zusammenpassen. Wenn du dich aber ängstlich,
gestresst oder beunruhigt fühlst, ist es nicht ratsam die Droge einzunehmen.
rechtliche Aspekte | Ecstasy unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz.
Erwerb, Besitz und Handel sind daher strafbar. Das führen von Fahrzeugen
unter dem Einfluss von Ecstasy ist verboten.
Nachweisbarkeit: im Blut wenige Stunden, im Urin ca. 24 Stunden.
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| [Aktuell] |
Der Jahresbericht 2009 ist am 01.07.2010 erschienen. Sie finden ihn hier als PDF-Datei.
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