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Substanz
| Heroin wird in der Szene auch Schore, H (engl., sprich „Äitsch“),
Gift oder Braunes genannt. Es wird aus Rohopium unter Hinzufügung
von Essigsäurederivaten und anderen Chemikalien hergestellt. Opium
ist der getrocknete Milchsaft des Schlafmohns (Papaver somniferum) und
enthält mehr als 20 verschiedene Alkaloide (u.a. Morphium, Codein).
Straßenheroin ist im Reinheitsgehalt sehr unterschiedlich (2 bis
30 %), d.h. neben dem Wirkstoff befinden sich noch so genannte Streckmittel
darin wie Laktose, Glukose, Koffein, Gips, Puderzucker, Paracetamol, Barbiturate
u.a. Heroin ist ein weißes, cremefarbenes, graues oder braunes Pulver.
Konsumformen | Heroin wird intravenös injiziert,
geraucht („Blech-“ bzw. „Folienrauchen“) oder
gesnieft. Seltener ist die sogenannte "Anal-Injektion".
Die wirksame Dosis je nach Applikationsart liegt bei 2 - 10 mg reinem
Heroin (das entspricht ca. 0,1 - 0,3 g Straßenheroin).
Wirkung | Die Wirkung tritt entweder sofort (Injektion)
oder nach 5 bis 10 Minuten (Rauchen und Sniefen) ein. Die Wirkungsdauer
liegt je nach Reinheit bei 2 bis 4 Stunden.
physisch: Heroin ist ein starkes Analgetikum (Schmerzmittel)
und Sedativum (Beruhigungsmittel), das depressiv (vermindernd) auf das
Zentralnervensystem (Atmung, Herztätigkeit und Stoffwechsel) wirkt.
Es findet eine Verengung der Pupillen statt und entfaltet eine schmerzstillende
und hustendämpfende Wirkung.
psychisch: Nach der Einnahme (besonders bei intravenösem
Konsum) tritt ein so genannter Flash oder Kick ein: übergroße
Euphorie, intensives Wohlbefinden, vollständige Sorglosigkeit, starkes
Lustempfinden. Es schließt sich ein länger anhaltender Zustand
von Zufriedenheit, Gelassenheit und Unbeschwertheit an.
mögliche Nebenwirkungen
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akut: Übelkeit, Erbrechen, Juckreiz, Verlangsamung der Atmung,
Blutdruckabfall
bei Überdosis: Atemlähmung, Bewusstlosigkeit bis zum
Koma, Tod durch Atem- und/oder Herzstillstand, Gefahr des Erstickens am
eigenen Erbrochenen, „Shake“ (durch Verunreinigungen im Heroin
bei intravenösem Gebrauch): Fieber, Schüttelfrost und Krämpfe,
die bis zu einer Stunde andauern können.
chronisch: Sniefen: Schädigung der Nasenscheidewände
und -schleimhäute, Geschwüre
Rauchen: Schädigung der der Lunge (Ablagerungen des Rauches verkleben
die Lunge)
Spritzen: Venenentzündungen, Thrombosen, Infektionskrankheiten (Hepatitis,
HIV/AIDS, Pilze, Bakterien). Bei regelmäßigem Konsum besteht
die Gefahr von Organschädigungen durch Verunreinigungen im Heroin,
Verstopfung, Abnahme der Libido, Gewichtsabnahme durch verminderten Appetit.
Es besteht die Gefahr einer schnellen Abhängigkeitsentwicklung (psychisch
und körperlich).
Entzugssyndrom: zunächst Unwohlsein, Unruhe, Reizbarkeit und Schwächegefühl,
dann körperliche Entzugssymptome wie Muskelschmerzen, Tränenfluss,
Naselaufen, Gänsehaut, Schüttelfrost, Durchfall, Erbrechen,
Fieber und Schlafstörungen.
Wechselwirkungen | Bei Konsum von
Heroin in Kombination mit Alkohol, Kokain, Schlaf- und Beruhigungsmitteln
u.a. wird die Wirkung unkalkulierbar. Deshalb möglichst kein Mischkonsum.
Safer Use | Da der intravenöse
Konsum besonders gesundheitsschädlich ist, sollte Heroin nach Möglichkeit
geraucht oder gesnieft werden.
Kein Drogenkonsum während der Schwangerschaft !
Bei Heroin unbekannter Herkunft und Qualität zunächst niedrig
dosieren.
Nicht allein konsumieren, um bei einem Notfall Hilfe in der Nähe
zu haben.
bei intravenösem Konsum: Einstichstelle mit Alkoholtupfern desinfizieren,
sauberes Besteck, frisches oder besser steriles Wasser und frische Filter
verwenden, sparsam Ascorbinsäure statt Zitronensaft verwenden (durch
das Fruchtfleisch sind Embolien möglich), nur eigene neue bzw. saubere
Nadeln benutzen (können in der Beratungsstelle
oder im Café SonderBar gekauft oder
gegen alte eingetauscht werden), besser große Nadeln (16er, 18er)
als kleine, da so die Gefahr einer Venenverletzung geringer ist, Einstich
immer in Herzrichtung und nur in Venen (dunkles Blut), nicht in Arterien
(helles schaumiges Blut). Spritzen ist besonders gefährlich an Hals,
Leiste, Fußsohle und Handinnenseite!
rechtliche Aspekte | Heroin unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz.
Erwerb, Besitz und Handel sind daher strafbar. Das führen von Fahrzeugen
unter dem Einfluss von Heroin ist verboten.
Nachweisbarkeit: im Blut wenige Stunden, im Urin 60 bis 90 Stunden.
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