In der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg kann eine ambulante medizinische Rehabilitation für Abhängigkeitskranke (Bereich illegale Drogen / pathologisches Glücksspiel), auch ambulante Therapie (aT) genannt, durchgeführt werden.
Sie wird in der Regel vom Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse finanziert. Unsere ambulante medizinische Rehabilitation ist von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt und eine Behandlung im Sinne des § 35 BtMG (Therapie statt Strafe bei Betäubungsmittelabhängigkeit) ist möglich.
Die Bedingungen für die Aufnahme in diese Maßnahme und deren Durchführung bei uns werden hier kurz dargestellt (Die Bedingungen bei der Behandlung von pathologischem Glücksspiel sind teilweise abweichend).
Die ambulante Therapie verfolgt folgende Ziele:
- Stabilisierung oder volle Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
- Unterstützung bei einem abstinenten Leben
- Entwicklung psychischer Stabilität und sozialer Kompetenz
- Aufarbeitung der individuellen Suchtgeschichte
- Erarbeitung neuer Problemlösungsstrategien
- Weitere individuelle Therapieziele werden mit dem Patienten erarbeitet.
Bewerbung und Aufnahme
Die Aufnahme in die ambulante Therapie der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg und deren Durchführung läuft nach folgendem Schema ab:
Kontaktaufnahme | Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen ersten Termin in unserer Beratungsstelle. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
schriftliche Bewerbung | Bei Bekundung des Interesses an einer ambulanten Therapie wird Ihnen von uns ein Fragebogen ausgehändigt, der uns Auskunft über den bisherigen Substanzkonsum und dessen Hintergründe geben soll. Sobald dieser Fragebogen bei uns ausgefüllt eingegangen ist, gelten Sie als offizieller Therapiebewerber. Weitere Termine für Vorgespräche werden vereinbart.
Vorgespräche | Im Rahmen der Vorgespräche haben beide Seiten die Möglichkeit, noch offene Fragen zu klären. Der zuständige Berater klärt wichtige Kriterien wie Motivation, allgemeine Gruppen- und Therapiefähigkeit, momentaner Suchtmittelkonsum, Ziele und berufliche Perspektiven.
Entscheidung | Auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse entscheidet die Drogenberatung über eine Aufnahme in die aT. Möglicherweise wird bei einer Zusage erst ein Platz in einer Warteliste angeboten.
Therapieplatzzusage | Die Therapieplatzzusage gilt 3 Monate, solange die 14-tägige Meldepflicht eingehalten wird. Daneben finden vor Therapiebeginn Urinkontrollen statt, da die Aufnahme erst nach Abstinenznachweis erfolgen kann. Die Kosten für diese Kontrollen müssen selber getragen werden. Nach Therapiebeginn trägt der Kostenträger alle weiteren Kosten.
Therapie | Die Therapie dauert in der Regel 5 bis 12 Monate. Es finden mindestens ein Einzel- und ein Gruppengespräch pro Woche statt. Weitere Bedingungen sind die Teilnahme an möglichen zusätzlichen Gruppenangeboten und Urinkontrollen.
Die ambulante Therapie kann auch während einer Substitutionsbehandlung begonnen werden. In diesem Fall gelten jedoch andere Aufnahmebedingungen, die vorab mit den Mitarbeitern der ambulanten Therapie abzusprechen sind.
Wenn Sie noch Fragen zur ambulanten Therapie haben, helfen wir Ihnen gern weiter.