Substanz

Lachgas (N₂O = Distickstoffmonoxid), ist ein farb- und geruchloses, leicht süßlich schmeckendes Gas. Bei unsachgemäßer Herstellung von Lachgas können jedoch giftige Nebenprodukte wie Kohlenmonoxid, Stickoxide, Amoniak und Salpetersäure entstehen.
Reines Lachgas gilt als eines der ungiftigsten und nebenwirkungsärmsten Narkotika überhaupt und findet seit über 100 Jahren Anwendung in der Medizin.

Lachgas ist in Form von Kapseln (Kapseln für Sahnespender) und in Gasflaschen erhältlich.

Konsumform

Die Einnahme von Lachgas kann auf die verschiedensten Arten erfolgen. Eine Möglichkeit ist, das Gas aus dem Lagerbehälter in einen Luftballon umzufüllen und dann aus dem Ballon zu inhalieren.

Wirkungen

Die Wirkung von Lachgas wird individuell sehr unterschiedlich empfunden. Die Wirkung setzt nach etwa 5 bis 10 Sekunden ein und dauert zwischen 30 Sekunden und 4 Minuten.
Konsumenten berichten von einem großen Glücksgefühl, empfinden eine starke Euphorie und ein Wärmegefühl. Auch werden Geräusche leiser und undeutlicher wahrgenommen und Erlebtes gerät schnell in Vergessenheit.
Nach einem kurzen Rausch ist man nach anderthalb bis maximal drei Minuten wieder völlig klar. Durch den Konsum großer Mengen (mehrere Ballonfüllungen) in einem relativ kurzen Zeitraum wird ein gewisser Pegel erreicht, der sich in einem Gefühl des "Breitseins" äußert und die Kicks bei weiteren Ballons werden weniger heftig. Nach einer Pause von einer halben bis ganzen Stunde verschwindet aber auch diese leichte Toleranz wieder.

Mögliche Nebenwirkungen

Die Wirkung von Lachgas kann aber auch zu kurzfristigen emotionalen Überreaktionen führen, bei denen man das Gefühlserleben nicht mehr steuern kann. Depressive Verstimmungen sind bei sehr häufigem Konsum nicht selten. Weiterhin können auftreten: Schwindelgefühl, Taubheitsgefühl in Armen und Beinen, Erschöpfung, Verlust des Zeitgefühls, Kopfschmerzen, Übelkeit und Antriebslosigkeit bis hin zu Bewusstlosigkeit und Ersticken durch fehlenden Sauerstoff.

Wechselwirkungen

Der Mischkonsum mit Ecstasy und Speed kann problematisch sein, da es bei Lachgas in Einzelfällen zu einer abnormalen Körpertemperaturerhöhung kommen kann. Diese könnte eine unter Amphetamin bzw. Amphetaminderivaten schon bestehende Hyperthermie (Überhitzung) verstärken.
Bei gleichzeitigem Konsum von Lachgas und Alkohol sind Übelkeit und Erbrechen möglich.

Safer Use

Die größte Gefahr beim Lachgaskonsum ist die anhaltende Unterversorgung mit Sauerstoff, die zu bleibenden Hirnschäden führen kann. Daher sollte man unbedingt auf Techniken verzichten, die bei einer eventuell auftretenden Bewusstlosigkeit die Sauerstoffaufnahme verhindern. Bewusstlosigkeit kann bei dauerhaftem Einatmen von Lachgas schneller eintreten als man denkt.

Zu diesen Techniken gehört beispielsweise das Inhalieren von reinem Lachgas über eine fest vor dem Gesicht angebrachte Atemmaske oder aus einer über den Kopf gestülpten Plastiktüte. Ebenfalls nicht ausprobieren sollte man das Inhalieren direkt aus einer Gasflasche oder Kapsel, denn beim Ausströmen des Gases erfolgt eine sehr starke Abkühlung der Umgebung, die zum Festfrieren der Lippen am Ventil oder im Extremfall zum Einfrieren des Kehlkopfes und der Stimmbänder und somit zu irreparablen Schäden führen kann.

Also, wenn konsumiert wird, ist der Ballon die beste Applikation!

Die sicherste Position des Körpers für die Dauer des Konsums und des Rausches ist eine liegende oder sitzende Stellung. Solange man die Wirkung einer Portion Lachgas nicht genau abzuschätzen weiß, kann die Einnahme im Stehen Probleme bereiten, da man für kurze Zeit "wegtreten" kann und so bei eventuellen Stürzen Verletzungen drohen.

Auf Lachgas verzichten sollten Menschen

  • mit Hirndrucksymptomatik, da es unter Lachgas zu einer mäßigen Hirndruckerhöhung kommt,
  • die schon einen Tauchunfall hatten,
  • mit Erkrankungen des Atmungssystems, die zur gestörten Sauerstoffaufnahme in den Lungen führen, insbesondere bei Asthma!
  • mit Mittelohrentzündung.
  • die unter epileptischen Anfällen leiden.
  • die schwanger sind.

Recht

Lachgas untersteht zwar nicht dem Betäubungsmittelgesetz, aber seit August 1999 dem Arzneimittelgesetz. Der Verkauf und die Abgabe zu arzneimittelfremden Zwecken ist daher strafbar.