Die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg ist, da wir fast alle Leistungen kostenlos anbieten, auf institutionelle und private Zuwendungen angewiesen.
Ein Großteil der öffentlichen Zuwendungen ist projektgebunden, das heißt, die Finanzmittel müssen nachweislich in bestimmten Arbeitsbereichen verwendet werden.
Beispielsweise werden
- die Beratung, Prävention und psychosoziale Betreuung von der Stadt Wolfsburg, dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Gifhorn,
- die SonderBar aus Mitteln der Stadt Wolfsburg und
- das Projekt Glücksspielprävention aus Mitteln des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums finanziert.
In der Regel können die Angebote nicht zu 100% durch die staatlichen Zuwendungen finanziert werden. Darüber hinaus müssen wir einen bestimmten Anteil an so genannten Eigenmitteln aufbringen. Das sind beispielsweise Gebühren für Angebote (Urinkontrollen, MPU-Vorbereitung) und Spenden.
Diese Art der Mischfinanzierung ist zwar relativ aufwendig, ermöglicht uns aber langfristig ein weltanschaulich und politisch unabhängiges Arbeiten und damit eine maximale Fachlichkeit.