Ist E-Shisha rauchen harmlos?

Was ist eine E-Shisha?

Die E-Shisha, auch „Shisha to go“ genannt, ist ein relativ neues Produkt in Sachen Rauchen. Vom Konzept her ähnelt die E-Shisha der E-Zigarette. Beide sind batteriebetrieben, beide mit einem Liquid gefüllt. Das Ziehen am Mundstück aktiviert die Heizspirale, die vom Akku angetrieben wird. Durch die Hitze verdampft das Liquid und kann inhaliert werden.

Die Liquids gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Cola, Keks, Gummibärchen oder Pina Colada, die besonders Kinder und Jugendliche ansprechen.

Die meisten E-Shishas enthalten jedoch laut Verpackung kein Nikotin. „Hierbei kann man sich aber manchmal nicht ganz sicher sein“, warnt Michaela Goecke von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Weil die Liquide häufig aus China stammen, unterlägen sie keinen Produktkontrollen.

Fällt die E-Shisha unter das Jugendschutzgesetz?

Seit dem 1. April 2016 gilt für Kinder und Jugendliche ein Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas. Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber das bereits bestehende Verbot »herkömmliche« Tabakwarenerzeugnisse an Kinder und Jugendliche abzugeben bzw. den Konsum zu gestatten, deutlich erweitert. Das Konsum- und Abgabeverbot erstreckt sich nun auch auf E-Zigaretten und E-Shishas und zwar selbst dann, wenn diese kein Nikotin enthalten. Begründet wird dies u.a. mit einer Gesundheitsgefährdung, welche in dem Verdampfen, insbesondere der in den Liquids enthaltenen Aromastoffe, gesehen wird.

Sind E-Shishas gesundheitlich unbedenklich?

Die Trägersubstanz im Liquid ist Propylenglycol – eine alkoholische Verbindung, die auch in den Nebelmaschinen der Discos verwendet wird.

Des Weiteren sind verschiedene Aromastoffe und Glycerin enthalten. Glycerin wird als Feuchthaltemittel in der Tabakindustrie eingesetzt. Beim Einatmen können Veränderungen des Zellepithels im Kehlkopf entstehen, sowie Reizungen der Nasenschleimhäute bis hin zu Nasenbluten.

Beim Inhalieren von Propylenglycol kann es zu Reizungen der Augen, des Rachens und der Atemwege kommen. Eine Krebsgefährdung kann durch das Einatmen der verschiedenen Inhaltsstoffe nicht ausgeschlossen werden.

Hinsichtlich anderer Inhaltsstoffe liegen zur E-Shisha noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor - einfach, weil der Trend zum Dampfen auf dem Schulhof noch zu neu ist.

Fazit

Kinder und Jugendliche werden zielgruppengerecht über die verschiedenen süßlichen Aroma­mischungen und dem stylischen Design des Produkts von den Herstellern angesprochen.

Die E-Shisha ist bei Kindern und Jugendlichen cool und im Trend.

Die gesundheitlichen Folgen einer Chemieinhalation auf die Atemwege der Kinder und Jugendlichen ist nicht abzuschätzen. Mit den harmlos bezeichneten, schmackhaften E-Shishas, üben die Kinder und Jugendliche das Rauchritual. Dadurch kann die Hemmschwelle gesenkt werden, später zu nikotinhaltigen Tabakwaren zu wechseln.

E Zigaretten und E Shishas waren bis Anfang 2016 vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen. Der Grund war, dass sie keinen Tabak enthalten. Diese Regelung wurde im Januar 2016 vom Bundestag geändert.

E Zigaretten und E Shihas dürfen also nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

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