Werden der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Sachverhalte bekannt, die auf den Konsum von Drogen Rückschlüsse erlauben, muss diese Behörde diese Sachverhalte aufklären. Werden dabei oder bereits ohne Aufklärung, Tatsachen (polizeiliche Ermittlungsergebnisse, Gerichtsurteile, aber auch Selbstaussagen des Fahrerlaubnisinhabers) bekannt, dass Drogenkonsum stattgefunden hat, wird die Fahrerlaubnis entzogen, auch ohne Bezug des Drogenkonsums zum Straßenverkehr.
Nur bei Cannabis werden "weichere" Maßstäbe angelegt, hier muss Konsum im Straßenverkehr stattgefunden haben oder die regelmäßige Einnahme muss bekannt sein.
Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wird in der Regel ein positives Gutachten einer "Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung" (MPU) gefordert. Vorher sind in fast allen Fällen spezielle Abstinenznachweise zu diversen Substanzen und andere, den Drogenkonsum beendende Maßnahmen zu erbringen. Eine gute vorherige Beratung über diese je nach Fall auch unterschiedlichen Anforderungen erscheint unerlässlich, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen.
Diese Schwierigkeiten können letztendlich mit Sicherheit nur vollständig vermieden werden, wenn auf den Konsum und Besitz von Drogen ganz verzichtet wird; mindestens sollte der Konsum von Drogen und die Verkehrsteilnahme (Rauschnachwirkzeit beachten!) immer und sicher voneinander getrennt werden.
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