Drogenentwöhnung - Wer bezahlt die Therapie?

Kostenträger für eine Therapie kann sein: die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt.

Ob die Rentenversicherung für die Kostenübernahme zuständig ist, hängt davon ab, ob man in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung sechs Kalendermonate lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ist dieses nicht der Fall, wird die Rentenversicherung eine Kostenübernahme ablehnen und den Antrag an die zuständige Krankenkasse weiterleiten.

Die Sozialhilfe erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (= Entwöhnungstherapie), wenn kein anderer Träger die Kosten übernimmt.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantragung?

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung einer Therapie brauchen, helfen wir Ihnen gern weiter. Hier finden Sie Hinweise zur Kontaktaufnahme.